

Herzlich
Willkommen

Für unsere Steuerkanzlei Köster-Ertle & Preuß ist nicht nur das Verständnis von Zahlen wichtig, sondern auch das Vertrauen der Mandanten. Der gesamtwirtschaftliche Kontext spielt eine entscheidende Rolle in der Arbeit einer Steuerkanzlei. Die Verantwortung, die uns von unseren Mandanten übertragen wird, erfordert Erfahrung und kompetente Unterstützung. Erfahren Sie auf unserer Seite mehr über uns.
Unser oberstes Ziel ist Ihr Erfolg!
Um erfolgreich für unsere Mandanten arbeiten zu können, ist es entscheidend, nicht nur Zahlen zu verstehen, sondern auch den gesamtwirtschaftlichen Kontext stets im Blick zu behalten. Als Ihr Vertrauenspartner kennen wir Ihre wirtschaftliche Situation am besten. Wir setzen unser Vertrauen täglich in die Tat um, indem wir die Verantwortung für Sie und Ihren wirtschaftlichen Erfolg übernehmen. Dazu setzen wir uns weit über die Bereiche Finanzbuchhaltung, Lohn- und Rechnungswesen hinaus für Ihr Wohl ein.
Wir steuern Sie gut durch das Jahr!
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Unsere Leistungen im Überblick:
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Steuerberatung
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Jahresabschlüsse
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Finanzbuchhaltung
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Betriebswirtschaftliche Beratung
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Unternehmensberatung
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Vermögensnachfolgeberatung
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Fachberatung für Unternehmensnachfolge




Unser Team in unserem Steuerberatungsbüro besteht aus erfahrenen Steuerberaterinnen und motivierten Mitarbeitern, die stets ihr Bestes geben, um die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zu erfüllen. Wir legen großen Wert auf Teamarbeit und Zusammenhalt, denn durch den Austausch von Wissen und Ideen können wir innovative Lösungen entwickeln und unseren Mandanten einen erstklassigen Service bieten.
Jedes Mitglied unseres Teams bringt sein Fachwissen und seine Expertise ein, um sicherzustellen, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Steuergesetzgebung sind und unseren Mandanten kompetente Beratung und Unterstützung bieten können.
Unsere Mandanten in und um Verden schätzen besonders unsere langjährige Erfahrung, die persönliche Atmosphäre sowie unsere kompetente und individuelle Beratung.
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Steuerfreiheit bei Rückabwicklung einer Anteilsübereignung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Rückabwicklung einer Anteilsübertragung von GmbH-Anteilen unter Eheleuten rückwirkend …
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Pflichtteilsverzicht gegen abgetretene Abfindung in Raten
Gesetzliche Erben sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie nahe Angehörige sind, z. B. Kinder und Ehepartner, Eltern kann ein Pflichtteil zustehen, wenn Erblasser keine Abkömmlinge (Kinder oder Enkel) hat …
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BFH: Zugangsvermutung infrage gestellt
Der BFH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem der Rechtsbehelf einen Tag zu spät eingelegt wurde. Die Klägerin hatte den Steuerbescheid per Brief erhalten. Sie war beruflich längere Zeit abwesend …
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Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteilen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Mutter hatte 49 % ihrer GmbH-Anteile mit jeweils 24,5 % per Schenkung an ihre beiden Töchter übertragen …
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Petra Köster-Ertle
Steuerberater | Diplom-Kauffrau (FH)
Fachberater für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Bianca Preuß
Steuerberaterin
Kontakt
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Fax 0 42 30. 93 06 21
Waller Bahnhof 9
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